Erste Behandlung

 

Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen , gliedert sich die Behandlung in mehrere Teile:
 

Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch über den Grund Ihres Besuches  und eine gründliche Anamnese.  Dabei können auch manche Dinge eine Rolle spielen, die auf den ersten Blick nichts mit Ihrem Beschwerdebild zu tun scheinen. Selbst Jahrzehnte zurückliegende Erkrankungen, Verletzungen oder Operationen etc. können noch heute einen wichtigen und somit störenden Einfluss auf das Gleichgewicht in ihrem Körper haben.

Es folgt eine genaue Untersuchung, die es mir ermöglicht Ihr Beschwerdebild einzuschätzen und einen Behandlungsplan zu erstellen. Schließlich erfolgt eine erste Behandlung, die durch ein Gespräch über die Prognose und Therapieziele und was Sie selbst für Ihre Gesundung unterstützend tun können, abgeschlossen wird.


Bei den folgenden Behandlungen wird der Körper immer wieder erneut untersucht, um den neuen Zustand und die Reaktionen auf die vorherige Behandlung festzustellen.




Behandlungshäufigkeit


Der Abstand zwischen zwei Behandlungen beträgt, abgestimmt auf jeden Einzelfall, in der Regel 2-4 Wochen, da der Körper genügend Zeit benötigt, um auf die Impulse, welche er durch die osteopathische Behandlung erhält, zu reagieren.

 

Die durchschnittliche Behandlungshäufigkeit liegt bei 3-5 Sitzungen.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt noch keine wesentliche Besserung der Beschwerden eingetreten sein, werden wir gemeinsam überlegen, ob ggf. eine andere Behandlungsform gewählt werden sollte 

Behandlungsdauer


Für diese gründliche Behandlung benötig wir ca. eine Stunde. Jede Behandlung beginnt mit dem Gespräch über die Behandlungwirkungen und eine erneute Beurteilung der bei vorherigen Behandlung gefunden Störungen.

 Behandlungskosten


Derzeit werden die Kosten für eine osteopathische Behandlung von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen übernommen.


Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehle ich Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung.


Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmen der Mindestsätze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).

 

Gesetzliche Krankenkasse übernehmen ein Teil der Behandlungskosten !

 

z.B.

 

Techniker Krankenkasse übernimmt

3 Behandlungen je 40,00 Euro in einem Kalenderjahr

  

oder die AOK West übernimmt max. 500,- Euro und 80% des Behandlungshonorares in einem Kalenderjahr.

 

(bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist ein vom Hausarzt verschriebenes Privatrezept über Osteopathie für die Abrechnung der Förderung nötig !)

 

 

Rufen Sie einfach mal Ihrer Krankenkasse an !

 



Das Honorar für eine osteopathische Behandlung beträgt

85,- Euro.


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